Die wichtigsten Informationen haben wir dir hier zusammengestellt:
Klasse D1
Klasse D1
Mit dem D1-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:
- Kraftwagen, dessen Länge nicht mehr als 8 Meter beträgt
- Dürfen für mehr als 8 Personen, jedoch weniger als 16 Personen exklusive Fahrer ausgelegt und gebaut sein.
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzungen:
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: B
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach der "spezifischen Berufsausbildung"Wissenswertes:
Die Fahrerlaubnis der Klasse D1 ist befristet und muss alle 5 Jahre verlängert werden. Keine Klassen eingeschlossen.
Theoretische Ausbildung
Ein Unterricht umfasst jeweils 90 Minuten.
Bei Erweiterung von Klasse B Unterricht aller Klassen Klassenspezifischer Unterricht 6 Bei Vorbesitz B: 10 C1: 4 C: 4 Ablegung der theoretischen Prüfung
- frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
- Prüfung wird nach dem Multiple-Choice-Verfahren am Computer abgelegt
- Prüfbögen setzen sich aus insgesamt 35 Fragen zusammen
- Maximal sind 10 Fehlerpunkte möglich. Werden zwei Vorfahrtsfragen (je 5 Punkte) falsch beantwortet, ist die Prüfung auch nicht bestanden
Praktische Ausbildung
Bei der praktischen Ausbildung durchläuft man zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Wie viele Übungsstunden es tatsächlich werden, kann man erst während der Ausbildung sagen, da jeder Schüler anders ist und eine individuelle Ausbildung benötigt. Bei der Klasse D1 werden die Mindestübungsstunden vorgeschrieben. Zusätzlich zur Grundausbildung werden die besonderen Ausbildungsfahrten benötigt. Bei der Klasse D1 sind die Sonderfahrten von dem jeweiligen Vorbesitz und dessen Dauer abhängig.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.Bei Erweiterung Voraussetzung: Übungsstunden Überlandfahrten Autobahnfahrten Nachtfahrten B/C1 < 2 Jahre 41 19 12 7 B/C1 > 2 Jahre 16 8 4 4 C < 2 Jahre 8 8 4 4 C > 2 Jahre 6 4 2 2 Ablegung der praktischen Prüfung
- frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
- Voraussetzung ist die bestandene theoretische Prüfung
- Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten
- Kraftwagen, dessen Länge nicht mehr als 8 Meter beträgt
Klasse D1E
Klasse D1E
Mit dem D1E-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:
- Zugfahrzeuge der Klasse D1 mit einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Voraussetzungen:
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: D1
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach der "spezifischen Berufsausbildung"Wissenswertes:
Die Fahrerlaubnis der Klasse D1E ist befristet und muss alle 5 Jahre verlängert werden. Die Klasse BE sowie die Klasse C1E bei Vorbesitz der Klasse C1 sind eingeschlossen.
Theoretische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Ablegung der theoretischen Prüfung
Keine theoretische Prüfung erforderlich.
Praktische Ausbildung
Bei der praktischen Ausbildung durchläuft man zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Wie viele Übungsstunden es tatsächlich werden, kann man erst während der Ausbildung sagen, da jeder Schüler anders ist und eine individuelle Ausbildung benötigt. Bei der Klasse D1E werden die Mindestübungsstunden vorgeschrieben Zusätzlich zur Grundausbildung werden die besonderen Ausbildungsfahrten benötigt. Bei der Klasse D1E werden insgesamt 5 benötigt.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.Bei Erweiterung Übungsstunden Überlandfahrten Autobahnfahrten Nachtfahrten 4 3 1 1 Ablegung der praktischen Prüfung
- frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
- Die Prüfungsdauer beträgt 70 Minuten
Klasse D
Klasse D
Mit dem D-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:
- Kraftwagen, die für mehr als 8 Personen exklusive Fahrer ausgelegt und gebaut sind
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.
Voraussetzungen:
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: B
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
- 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder begrenzt im Linienverkehr bis 50 km/h nach beschleunigter Grundqualifikation
- 20 Jahre während oder nach der "spezifischen Berufsausbildung"
- 18 Jahre mit der Beschränkung auf den Linienverkehr bis 50 km/h und während oder nach der "spezifischen Berufsausbildung"Wissenswertes:
Die Fahrerlaubnis der Klasse D ist befristet und muss alle 5 Jahre verlängert werden. Die Klasse D1 ist eingeschlossen.
Theoretische Ausbildung
Ein Unterricht umfasst jeweils 90 Minuten.
Bei Erweiterung Unterricht aller Klassen Klassenspezifischer Unterricht 6 Bei Vorbesitz B: 18 C1: 12 C/D1: 8 Ablegung der theoretischen Prüfung
- frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
- Prüfung wird nach dem Multiple-Choice-Verfahren am Computer abgelegt
- Prüfbögen setzen sich aus insgesamt 40 Fragen zusammen
- Maximal sind 10 Fehlerpunkte möglich. Werden zwei Vorfahrtsfragen (je 5 Punkte) falsch beantwortet, ist die Prüfung auch nicht bestanden
Praktische Ausbildung
Bei der praktischen Ausbildung durchläuft man zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Wie viele Übungsstunden es tatsächlich werden, kann man erst während der Ausbildung sagen, da jeder Schüler anders ist und eine individuelle Ausbildung benötigt. Bei der Klasse D werden die Mindestübungsstunden vorgeschrieben. Zusätzlich zur Grundausbildung werden die besonderen Ausbildungsfahrten benötigt. Bei der Klasse D sind die Sonderfahrten von dem jeweiligen Vorbesitz und dessen Dauer abhängig.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.Bei Erweiterung Voraussetzung: Übungsstunden Überlandfahrten Autobahnfahrten Nachtfahrten B/C1 < 2 Jahre 45 22 14 8 B/C1 > 2 Jahre 33 12 8 5 C < 2 Jahre 14 16 8 6 C > 2 Jahre 7 8 4 3 D1 20 5 5 5 Ablegung der praktischen Prüfung
- frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
- Voraussetzung ist die bestandene theoretische Prüfung
- Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten
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https://fan-fahrschule.de/angebot/klassen/bus.html#sigProIdc9b459d3d0- Kraftwagen, die für mehr als 8 Personen exklusive Fahrer ausgelegt und gebaut sind
Klasse DE
Klasse DE
Mit dem DE-Führerschein kannst du diese Fahrzeuge fahren:
- Zugfahrzeuge der Klasse D mit einem Anhänger von mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Voraussetzungen:
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: D
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder begrenzt im Linienverkehr bis 50 km/h nach beschleunigter Grundqualifikation
- 20 Jahre während oder nach der "spezifischen Berufsausbildung"
- 18 Jahre mit der Beschränkung auf den Linienverkehr bis 50 km/h und während oder nach der "spezifischen Berufsausbildung"Wissenswertes:
Die Fahrerlaubnis der Klasse DE ist befristet und muss alle 5 Jahre verlängert werden. Die Klasse BE sowie die Klasse C1E bei Vorbesitz der Klasse C1 ist eingeschlossen.
Theoretische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Ablegung der theoretischen Prüfung
Keine theoretische Prüfung erforderlich.
Praktische Ausbildung
Bei der praktischen Ausbildung durchläuft man zunächst die Grundausbildung in Form von Übungsstunden. Wie viele Übungsstunden es tatsächlich werden, kann man erst während der Ausbildung sagen, da jeder Schüler anders ist und eine individuelle Ausbildung benötigt. Bei der Klasse D werden die Mindestübungsstunden vorgeschrieben. Zusätzlich zur Grundausbildung werden die besonderen Ausbildungsfahrten benötigt. Bei der Klasse DE werden insgesamt 5 benötigt.
Eine Fahrstunde umfasst 45 Minuten.Bei Erweiterung von Klasse D Übungsstunden Überlandfahrten Autobahnfahrten Nachtfahrten 4 3 1 1 Ablegung der praktischen Prüfung
- frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich
- Die Prüfungsdauer beträgt 70 Minuten
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